Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

des Arbeiter-Hotel Kirchschlagerhof OG 4202 Kirchschlag bei Linz, Kirchschlag 48 +48a

  1. Geltungsbereich
    Das Arbeiter-Hotel Kirchschlagerhof in der Folge kurz Kirchschlagerhof genannt, erklärt
    ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu kontrahieren. Diese AVB
    sind Vertragsbestandteile, die durch Vertragsabschluss vollinhaltlich anerkannt werden und für
    den Gast verbindlich sind. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Vertragspartner
    Als Gäste und Vertragspartner vom Kirchschlagerhof sind alle natürlichen und juristischen
    Personen anzusehen, die mit dem Kirchschlagerhof einen Vertrag über eine Beherbergung
    abschließen. Beim Abschluss eines Beherbergungsvertrages für mehrere Personen haftet im
    Zweifelsfalle der Besteller für alle von ihm namentlich genannten Gäste.
  3. Vertragsabschluss,
    Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen
    Bestellung des Gastes oder des Auftraggebers durch den Kirchschlagerhof zustande. Bei
    schriftlicher Buchung bekommen Sie vom Kirchschlagerhof eine Reservierungsbestätigung mit
    Anreiserichtlinien.
  4. Beginn und Ende der Beherbergung.
    Die bestellten Zimmer/Apartments können ab 14:00Uhr des vereinbarten Anreisetages bezogen
    werden. Die Zimmer/Apartments sind am Tag der Abreise bis spätestens 9 Uhr zu räumen. Der
    Kirchschlagerhof ist berechtigt einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, sofern die
    Zimmer/Wohnungen nicht fristgerecht geräumt wurden.
  5. Bezahlung:
    Die Hotelrechnung ist im Voraus spätestens jedoch am Anreisetag zu begleichen. Die Rechnung
    kann mittels Überweisung beglichen werden. (der in der Rechnung angeführte
    Vorauszahlungstermin gilt als vereinbart).
    Weiters kann die Rechnung mittels vorhinein vereinbarten Termins bei Anreise in Bar, mit
    Bankomatkarte oder Kreditkarte beglichen werden.
    Bei laut AVB (Punkt 12) gemeldeten vorzeitigen Abreisetermin, werden die über den
    Abreisetermin hinaus im Voraus bezahlten Nächtigungstage in bar ausbezahlt. Bei Zahlung per
    Überweisungen wird der Gutschriftbetrag an das Auszahlungskonto zurücküberwiesen.
  6. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom
    Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Kirchschlagerhof ohne Nachfrist vom
    Beherbergungsvertrag zurücktreten
  7. Stornierungsbedingungen: Nur in schriftlicher Form per Mail an info@kirchschlagerhof.at
    bis 5 Tage vor Anreise kostenlos, danach 100% der Buchung max. 5 Tage (bei Apartment zzgl.
    Reinigung)
    Bei vorzeitigem Abreisen vom Gast auf Grund von Krankheit oder Urlaub werden 100% der
    Buchung max. 5 Tage (zzgl. Reinigung bei Apartments) verrechnet.
  8. Rücktritt durch Kirchschlagerhof, falls der Gast/Auftraggeber, für den die Unterkunft gebucht
    wurde, bis 24.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine
    Beherbergungspflicht, es sei denn, der Vertragspartner hat die Zahlung für den gebuchten
    Aufenthalt bereits geleistet.
  9. Zahlungsverzug: Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet. ist der Kirchschlagerhof berechtigt
    die gesetzlichen Verzugszinsen von 4%/Jahr zu verrechnen und vom abgeschlossenen Vertrag
    zurück zu treten. Verweigert der Gast/Auftraggeber die Zahlung des Entgeltes oder ist er damit in
    Rückstand, so steht dem Kirchschlagerhof zur Sicherung der Forderung das gesetzliche
    Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes gemäß § 970c ABGB sowie das
    gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB zu.
    Sollte die Zahlung auch nach der 3. Mahnung/Zahlungserinnerung nicht eingehen ist der
    Kirchschlagerhof berechtigt auf Kosten des Vertragspartners eine Mahnklage einzubringen.
  10. Rechte des Gastes
    Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen
    Gebrauch der Zugesagten Räume und der Einrichtungen des Kirchschlagerhofes.
  11. Pflichten des Gastes
    Vor Inbetriebnahme von mitgebrachten elektrischen Geräten, welche nicht zum üblichen
    Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung vom Kirchschlagerhof einzuholen.
    Heizgeräte und Kochgeräte sind in den Zimmern verboten (Brandschutz) Der Gast haftet für jeden
    Schaden und Nachteil den der Kirchschlagerhof oder dritte Personen durch sein Verschulden
    oder durch das Verschulden seiner Begleitung oder anderen Personen, für die er verantwortlich
    ist, erleiden, und zwar auch wenn der Geschädigte berechtigt ist, für die Geltendmachung seiner
    Schadensleistung Kirchschlagerhof direkt in Anspruch zu nehmen. Die im Zimmer befindliche
    Gästeinformation /Hausordnung ist zu beachten.
  12. Haftung vom Kirchschlagerhof
    Kirchschlagerhof haftet gemäß den einschlägigen Bestimmungen der § 970 ff AGBG für die vom
    Gast eingebrachten Sachen. Ein allfälliger Ersatzanspruch erlischt, wenn der Gast nach Kenntnis
    des Schadens den Kirchschlagerhof nicht unverzüglich darüber informiert. Für Wertgegenstände
    in den Zimmern und Wohnungen, als auch in den öffentlich zugänglichen Bereichen wird nicht gehaftet.
    Der Parkplatz vom Kirchschlagerhof wird nicht bewacht. Es ist daher jegliche Haftung für auf dem
    Grundstück vom Kirchschlagerhof abgestellte Fahrzeuge bzw. die im Fahrzeug befindlichen
    Gegenstände ausgeschlossen.
  13. Tierhaltung: Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
  14. Das Benützen der Räume, der Einrichtung und der Geräte im Gästewaschbereich bzw. der -küchen
    geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko.

    • Der Gast ist verpflichtet, die Geräte vor der Benützung gründlich auf Beschädigungen und
      Rückstände zu untersuchen, gewissenhaft einzustellen und während der gesamten
      Gerätenutzung bei dem Gerät zu bleiben.
    • Sollte ein Gerät beschädigt sein oder es zu Problemen kommen, ist das Gerät sofort z.B durch
      ziehen des Steckers oder durch ausschalten zu stoppen. Der Gast muss sofort bei Eintritt eines
      Fehlers, den Kirchschlagerhof benachrichtigen.
    • Waschen und Trocknen ist nur für Haushaltswäsche erlaubt, es ist untersagt die Wäsche zu
      färben. Weiters ist es nicht erlaubt stark verschmutzte Kleidung (Öl, Fett, Silikon usw.) zu
      waschen oder zu trocknen. Für die Reinigung und Reparatur der Wasch- bzw. Trockengeräte wird
      in diesem Fall der Gast für die Kosten herangezogen.
    • Für Schäden an der Wäsche, die durch Überfüllung auftreten haftet der Gast.
    • Der Kirchschlagerhof übernimmt keine Haftung für Wäsche die liegen gelassen wurde,
      gestohlen wurde, die verfärbt oder auf andere Weise beschmutzt wurde, die eingelaufen ist oder
      die auf andere Weise, wie Verstellung des Programms, beschädigt wurde.
    • Im Falle eines zu klärenden Schadensersatzanspruches, stellt der Gast dem Kirchschlagerhof
      die Wäsche im Originalzustand sofort am gleichen Tag zur Verfügung. Ein eventueller
      Schadensersatz kann nur nach Vorlage der Originalkaufrechnung erfolgen, abzüglich der
      Abnutzung. Der Gast übergibt die Wäsche an den Kirchschlagerhof und erklärt sich
      einverstanden, dass die Wäsche von einem unabhängigen Sachverständigen untersucht wird.
      Die Kosten hierfür trägt der Gast, wenn den Kirchschlagerhof kein Verschulden trifft.
    • Entnimmt der Gast nicht sofort bei Programmende seine Wäsche, ist der nächste Gast
      berechtigt, die Wäsche zu entnehmen und sauber auf das betreffende Gerät zu legen.
      Der Kirchschlagerhof ist verpflichtet die Geräte regelmäßig zu warten, bei gemeldeten
      Beschädigungen zu überprüfen und ggf. aus dem Verkehr zu nehmen.
  15. Rauchverbot: In sämtlichen Räumen herrscht Rauchverbot. Alle unsere Zimmer und Apartments
    sind Nichtraucher-Zimmer/Apartments. Bei Nichtbeachtung werden bei Zimmer € 50,- und bei
    Wohnungen € 100,-je Vorfall, für zusätzliche Reinigungskosten berechnet.
    Rauchen bitte nur auf dem Balkon/Terrasse im 1. Stock, 2. Stock, 3. Stock und vor dem Hotel.
  16. Verlängerung der Beherbergung: Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein
    Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des
    Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Kirchschlagerhof der Verlängerung des
    Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Kirchschlagerhof trifft dazu keine Verpflichtung.
  17. Beendigung der Beherbergung: Wurde ein Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart,
    so endet er mit Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, ist der Kirchschlagerhof berechtigt, das
    volle vereinbarte Entgelt zu verlangen oder zu behalten.
    Wurde, ein Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit (offen) vereinbart, so endet er mit der
    rechtzeitigen Bekanntgabe der Beendigung des Beherbergungsvertrages mind. 5 Tage vor
    tatsächlicher abreise. Ohne rechtzeitige Bekanntgabe der Beendigung des
    Beherbergungsvertrages werden 5 Tage aufgerechnet (zzgl. Reinigung bei Apartments, wenn
    unter 11 Tagen durchgehenden Aufenthalts).
  18. Der Kirchschlagerhof ist berechtig, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen,
    wenn

    1. der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch
      sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder
      dem Kirchschlagerhof und seinen Leuten das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber
      Dritten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die
      körperliche Sicherheit schuldig macht;
    2. über das Vermögen des Auftraggebers/Gastes ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet
      oder mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde;
    3. wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird,
      wird der Vertrag aufgelöst. Etwaige Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz etc. sind
      ausgeschlossen.
  19. Datenschutz: schützen Sie Ihre eigenen Daten vor fremden Zugriff. In den Zimmern und
    Wohnungen stehen internetfähige TV-Geräte, nach Abreise werden die gespeicherten Daten vom
    Kirchschlagerhof nicht zurückgesetzt.
  20. Gerichtsstandvereinbarung. Anwendbares Recht
    Für alle Streitigkeiten aus dem zwischen Kirchschlagerhof und dem Gast abgeschlossenen
    Beherbergungsvertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz nämlich
    das Bezirksgericht Linz Urfahr bzw. des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Linz als vereinbart.
    Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  21. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit 01. Juli 2024 in Kraft.