Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)

des Arbeiter-Hotel Kirchschlagerhof OG 4202 Kirchschlag bei Linz, Kirchschlag 48 +48a

  1. Geltungsbereich Die Kirchschlagerhof OG, erklärt ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen zu kontrahieren. Diese AVB sind Vertragsbestandteile, die durch Vertragsabschluss vollinhaltlich anerkannt werden und für den Gast verbindlich sind. Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  2. Vertragspartner Als Gäste und Vertragspartner vom Kirchschlagerhof OG sind alle natürlichen und juristischen Personen anzusehen, die mit dem Kirchschlagerhof OG einen Vertrag über eine Beherbergung abschließen. Beim Abschluss eines Beherbergungsvertrages für mehrere Personen haftet im Zweifelsfalle der Besteller für alle von ihm namentlich genannten Gäste.
  3. Vertragsabschluss, Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes oder des Auftraggebers durch den Kirchschlagerhof OG zustande. Bei schriftlicher Buchung bekommen Sie vom Kirchschlagerhof OG eine Reservierungsbestätigung mit Anreiserichtlinien.
  4. Beginn und Ende der Beherbergung. Die bestellten Zimmer/Wohnungen können ab 13:00Uhr des vereinbarten Anreisetages bezogen werden. Die Zimmer/Wohnungen sind am Tag der Abreise bis spätestens 9 Uhr zu räumen. Der Kirchschlagerhof OG ist berechtigt einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, sofern die Zimmer/Wohnungen nicht fristgerecht geräumt wurden.
  5. Anmeldung lt. österreichischen Meldegesetz jeder Gast muss sich innerhalb von 2 Tagen nach Anreise anmelden. Die Kirchschlagerhof OG übernimmt für den Gast die Übergabe der ausgefüllte Meldedaten an die Meldebehörde. Für verspätete oder für einen Meldeverzug ist die Kirchschlagerhof OG berechtigt 30 Euro Bearbeitungsgebühr einzuheben. Bei nicht Erfüllung begeht der Gast eine Verwaltungsübertretung, die mit einer §§ 1 bis 13, 19a und 22 Meldegesetz (MeldeG)§ 17 E-Government-Gesetz (E-GovG) mit 726 Euro geahndet wird.
  6. Bezahlung: Die erste Hotelrechnung ist nach der Anreise spätestens am zweiten Beherbergungstag zu begleichen. Die Rechnung kann in Bar mit Bankomatkarte oder Kreditkarte beglichen werden. Überweisungen nur mit schriftlicher Vereinbarung. (der in der Rechnung angeführte Zahlungstermin gilt als vereinbart) Die Zusendung der Rechnung per Email gilt als vereinbart. Bei laut AVB (Punkt 12) gemeldeten vorzeitigen Abreisetermin, werden die über den Abreisetermin hinaus im Voraus bezahlten Nächtigungstage in bar ausbezahlt. Bei Zahlung per Überweisungen wird der Gutschriftbetrag überwiesen.
  7. Stornierung: Zimmer müssen 4 Tage im Voraus storniert werden, Apartments müssen 7 Tage im Voraus storniert werden.
  8. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet. ist der Kirchschlagerhof OG berechtigt einen Aufschlag von € 2,00 pro Nächtigung/Person und Tag zu verrechnen und vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Verweigert der Gast/Auftraggeber die Zahlung des Entgeltes oder ist er damit in Rückstand, so steht dem Kirchschlagerhof OG zur Sicherung der Forderung das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB zu.
  9. Rechte des Gastes Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der Zugesagten Räume und der Einrichtungen des Kirchschlagerhof OG.
  10. Pflichten des Gastes Vor Inbetriebnahme von mitgebrachten elektrischen Geräten, welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung vom Kirchschlagerhof OG einzuholen. Heizgeräte und Kochgeräte sind in den Zimmern verboten (Brandschutz) Der Gast haftet für jeden Schaden und Nachteil den der Kirchschlagerhof OG oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleitung oder anderen Personen, für die er verantwortlich ist, erleiden, und zwar auch wenn der Geschädigte berechtigt ist, für die Geltendmachung seiner Schadensleistung Kirchschlagerhof OG direkt in Anspruch zu nehmen. Die im Zimmer befindliche Gästeinformation /Hausordnung ist zu beachten.
  11. Haftung vom Kirchschlagerhof OG Kirchschlagerhof OG haftet gemäß den einschlägigen Bestimmungen der § 970 ff AGBG für die vom Gast eingebrachten Sachen. Ein allfälliger Ersatzanspruch erlischt, wenn der Gast nach Kenntnis des Schadens den Kirchschlagerhof OG nicht unverzüglich darüber informiert. Für Wertgegenstände in den Zimmern und Wohnungen wird nicht gehaftet. Der Parkplatz vom Kirchschlagerhof OG wird nicht bewacht. Es ist daher jegliche Haftung für auf dem Grundstück vom Kirchschlagerhof OG abgestellte Fahrzeuge bzw. die im Fahrzeug befindlichen Gegenstände ausgeschlossen.
  12. Tierhaltung Das Mitbringen von Tieren ist verboten.
  13. Rauchverbot In sämtlichen Räumen herrscht Rauchverbot. Alle unsere Zimmer und Apartment sind Nichtraucher-Zimmer/Apartment. Bei Nichtbeachtung werden bei Zimmer € 100,- und bei Wohnungen € 150,-je Vorfall, für zusätzliche Reinigungskosten berechnet. Rauchen bitte nur im Freibereich des Hotels.
  14. Beendigung der Beherbergung Wurde ein Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, ist der Kirchschlagerhof OG berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen oder zu behalten. Wurde ein Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit der rechtzeitigen Bekanntgabe der Beendigung des Beherbergungsvertrages. (bei Zimmern 4 Tage bei Apartments 7 Tage vor der Abreise) Ohne rechtzeitige Bekanntgabe der Beendigung des Beherbergungsvertrages werden bei Zimmern 4 Tage und bei Wohnungen/Apartments 7 Tage aufgerechnet.
  15. Die Kirchschlagerhof OG ist berechtig, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn a) der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder dem Kirchschlagerhof OG und seinen Leuten das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber Dritten einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) über das Vermögen des Gastes ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde; c) wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Etwaige Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz etc. sind ausgeschlossen.
  16. Datenschutz: schützen Sie Ihre eigenen Daten vor fremden Zugriff. In den Zimmern und Wohnungen stehen internetfähige TV-Geräte, nach Abreise werden die gespeicherten Daten von Gästen nicht zurückgesetzt.
  17. Datenschutz ist bei Buchung vereinbart.
  18. Gerichtsstandvereinbarung. Anwendbares Recht Für alle Streitigkeiten aus dem zwischen Kirchschlagerhof OG und dem Gast abgeschlossenen Beherbergungsvertrag gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz nämlich das Bezirksgericht Linz Urfahr bzw. des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Linz als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
  19. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen treten mit 01. Juli 2022 in Kraft.